AfD Stadtrat Dr. Huber weist OB Horn in die Schranken – Flüchtlingsaufnahme erstmal gescheitert – wegweisender Beschluß zur neuen Gemeindeordnung
Mit Beschluss vom 29.09.2020 hob der VGH Mannheim die gestrige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. OB Horn wurde durch das oberste Verwaltungsgerichts Baden-Württembergs dazu verpflichtet, den Tagesordnungspunkt Nr. 16: „Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Griechenland u.a. Aufnahmelager Moria, Insel Lesbos)“ von der Sitzung abzusetzen.
Die maßgebliche Begründung des Gerichts findet sich auf Seite drei des Beschlusses:
„Der Oberbürgermeister (hätte) unverzüglich, jedenfalls am nächsten Arbeitstag, nachdem sich die Notwendigkeit der Befassung des Gemeinderates ergeben hat, die Tagesordnung des Gemeinderates ergänzen“ müssen. In concreto wäre dies am 17. September der Fall gewesen. Tätig wurde der Oberbürgermeister jedoch viel später, er ist „aktiv untätig“ geblieben, womit er die rechtswidrige Fristverletzung selbst verschuldet.
Dr. Huber erklärt zu dem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens: „Der Beschluß des VGH ist aus zwei Gründen erfreulich. Zunächst werden OB Horn und seiner Bettelei um Migrantenzuzug nach Freiburg Schranken aufgezeigt. Unsere Stadt kann weiteren Zuzug nicht verkraften. Letztlich wird hier Imagepflege auf Kosten der Bürger betrieben. Das konnten wir – vorerst – verhindern. Die Einlassung Horns, daß der Tagesordnungspunkt ohnehin abgesetzt worden wäre, ist in höchstem Maße unglaubwürdig. Ich habe keinerlei Zweifel, daß der OB den Beschluß, 50 Migranten aufzunehmen, durchgewunken hätte. Unabhängig davon, wann der Zuzug erfolgt wäre. Er kann doch mit so einer Entscheidung gut arbeiten und muß sich nicht mehr erklären. Aber genau dies verlangen wir“.
Huber führt weiter aus: „Zum zweiten handelt es sich um den ersten Beschluß zu dem 2015 neu gefassten § 34 GemO, der eine 7 Tage Frist vorsieht. Diese ist eng auszulegen, was viele Stadtverwaltungenallerdings nicht tun. Auch in Freiburg wird sehr salopp mit dieser Frist umgegangen. Dies wird nun nicht mehr gehen. Die AfD hat damit allen Gemeinderäten in Baden-Württemberg einen Gefallen getan und für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Wir haben ein Stückchen Rechtsgeschichte geschrieben.“
„Die AfD hat durch die Absetzung nun genügend Zeit, herauszufinden, warum Freiburg mit 50 Migranten ein Viertel aller nach Baden-Württemberg geleiteten Flüchtlinge aufnehmen soll. In den nächsten Wochen werden wir diese und andere offene Fragen mit der Stadtverwaltung abklären. Ich freue mich, daß wir so für Transparenz sorgen und den Zuzug möglicherweise noch verhindern oder verringern können. Die Zahl 50, die OB Horn ohne Rückendeckung des Gemeinderates hat verlauten lassen, ist für uns nicht gesetzt“ erklärt Stadtrat Dubravko Mandic.
Pressekontakt:
Dr. Detlef A. Huber / Dubravko Mandic Stadträte der AfD in Freiburg
e-Post: gemeinderat@afd-freiburg.de