Freiburg: Tagesordnungspunkt zur Aufnahme von Flüchtlingen ist von Tagesordnung des Gemeinderats abzusetzen
Datum: 29.09.2020
Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem soeben den Beteiligten be-kannt gegebenen Beschluss der Beschwerde eines Stadtrats des Gemeinderats Freiburg stattgegeben und dem Oberbürgermeister der Stadt Freiburg aufgege-ben, den Tagesordnungspunkt 16 der heutigen Gemeinderatssitzung, der sich mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland und dem Flüchtlingsla-ger Moria befassen sollte, von der Tagesordnung abzusetzen.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem der Antrag des Stadtrats zunächst abgelehnt wurde, wurde vom VGH geändert. Die Beschwerde des einzelnen Stadtrats hatte Erfolg. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO sind die Gemeinderäte in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungsbeginn von der Tagesordnung zu informieren und sind ihnen die notwendigen Verhandlungsunterlagen hierfür zu übersenden. Diese Vorschrift hat der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg hier verletzt. Im Anschluss an seine Erklärung vom 16.09.2020, dass die Stadt Freiburg bereit sei, 50 Geflüchtete aufzunehmen, hätte er unverzüglich, spätestens am 17.09.2020 die Tagesordnung für die heutige Gemeinderatssitzung durch Aufnahme des neuen Tagesordnungspunkt 16 ändern müssen. Die Änderung der Tagesordnung erst zum 22.09.2020 verletzte das Informationsrecht der einzelnen Stadträte aus § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2990/20).
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7272622/?LISTPAGE=1213200