Pressemitteilung vom 23.10.2020

Sperrstunde in Freiburg rechtswidrig – Maskenpflicht für Schüler aussetzen 

Seit Donnerstag gilt aufgrund des Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 50 Covid-19-Neuinfektionen in der Woche pro 100.000 Einwohnern in Freiburg eine neue Allgemeinverfügung. Sie schreibt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der gesamten Altstadt, die stadtweite Sperrstunde in Gaststätten ab 23 Uhr sowie das Verbot von „Gassenausschank” alkoholischer Getränke ab 19 Uhr vor. Begründet ist dies mit einem Erlass des Landes. Der Landkreis Ortenau überschritt diesen Inzidenzwert bereits am Dienstag, weigerte sich aufgrund rechtlicher Unsicherheiten jedoch Sperrstunde und Alkoholverbot umzusetzen. Dies zog gestern eine Rüge des Ministerpräsidenten nach sich. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hat das Verwaltungsgericht Gießen heute die am 16.10 erlassene Sperrstunde gekippt. In Berlin wurde diese zuletzt für immer mehr Gastro-Betriebe aufgehoben.

“Die Sperrstunde ist offensichtlich rechtswidrig und trägt nicht zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens bei. Für die Gastronomie ist die Maßnahme ein harter Schlag. Einleuchtend ist der Schritt überdies nicht. Wer sich um 20:00 in einer Gaststätte mit einem guten Hygienekonzept aufhält, ist auch nach 23:00 Uhr dort sicher. Junge Leute werden sich nun Alternativen ohne Hygiene-Konzept suchen“, sagt Stadtrat Dr. Huber.

„Die Stadt sollte sich ein Beispiel am Landkreis Ortenau nehmen und Widerstand gegen diese rechtlich fragwürdigen Grundrechtseinschränkungen leisten. Ich kann Freiburger Gastronomen nur empfehlen, den Rechtsweg zu beschreiten.“, ergänzt Stadtrat Mandic.

Nun meldet sich auch der Schaustellerverband Freiburg e.V. und Organisation Freiburger Messen/ AG Schaustellerverbände Freiburg zu den Regelungen des neuen Corona-Erlasses des Landes zu Wort. Jüngst hatte der Landkreis Ortenau für Veranstaltungen des Europaparks 500 Personen genehmigt. Er fordert die Stadt auf, analog eine Einzelfallprüfung für einen wirtschaftlich vertretbaren Weiterbetrieb durchzuführen um mehr als die aktuell zulässigen 100 Besucher zu ermöglichen.

„Die Stadt muss nun endlich im Sinne unserer Schausteller beim Freiburger Herbstvergnügen handeln und vertretbare Konzepte mit mehr als 100 Besuchern vorlegen.“, kommentierte dies  Stadtrat Mandic.

„Die neue Landesverordnung, welche auch die Maskenpflicht im Unterricht beinhaltet, widerspricht den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen des Landes, wonach Schulen keine Ausbruchsherde darstellen. Die Maßnahme muß umgehend zurückgenommen werden!“, ergänzt Stadtrat Dr. Huber.

 

 

Pressekontakt:

Dr. Detlef A. Huber / Dubravko Mandic

Stadträte der AfD in Freiburg

e-Post: gemeinderat@afd-freiburg.de