Aber unser Gemeinderat will das nicht einsehen. Seit einem Beschluss im Herbst 2018 werden Grundstücke in städtischem Besitz nicht mehr verkauft. Unabhängig davon, ob es sich um große, für den Stadtbau relevante, Grundstücke handelt, oder um Streubesitz. Also vereinzelte kleinere Grundstücke ohne Relevanz für die Entwicklung Freiburgs.

Wozu das führt? Erben, die in ein so erworbe- nes Haus nicht einziehen können, haben eine unverkäufliche Immobilie an der Backe. Erbbauzin- sen vom mehreren Tausend Euro per annum sind bei den heutigen Bodenrichtwerten und Erbbau- zinsen von 4 % schnell fällig. Die Immobilie, ein älterer Bungalow beispielsweise, ist sanierungsbedürftig. Die Konsequenz: Statt Wohnraum und Eigentum zu schaffen, wird Wohnraum vernichtet. Grundstücke verwildern, Häuser stehen leer und verfallen. In Landwasser gibt es hier einige Beispiele. Der Gemeinderat muss daher dringend gegensteuern und zumindest kleinere Grundstücke wieder verkaufen. Das freut auch die Stadtkasse.

Was größere Baugebiete angeht, wie beispielsweise „Alter Sportplatz Ebnet“, wird weitergewurstelt in Verkennung, dass das Erbbaurecht aus der Zeit gefallen ist. Bei enorm gestiegenen Bodenrichtwerten, unter anderem durch die Eurokrise, können keine Fantasiezinsen mehr verlangt werden. Im derzeitigen Zinsumfeld sind schon 2 % mittelmäßig attraktiv. Die Lösung: Größere Baugebiete an die Stadtbau übertragen, um dort bezahlbare Wohnungen für Familien mit Kindern zu bauen.