Mit Beschluss vom 29. September 2020 hat das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs Oberbürgermeister Horn verpflichtet, den Tagesordnungspunkt: „Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Griechenland“ von der Sitzung ab-zusetzen. Die AfD hatte hierzu im Vorfeld aufgefordert und von der Stadt eine Abfuhr bekommen. Auf dem Klageweg war Stadtrat Dr. Huber dann erfolgreich. Obwohl OB Horn schon am 16. September – ohne Rückendeckung des Gemeinderates – die Aufnahme von 50 Migranten ankündigte, erhielten die Stadträte erst am 24. September eine Beschlußvorlage. Viel zu spät und damit rechtswidrig.Der Beschluss des VGH Mannheim ist erfreulich, denn der Bettelei um Migranten für Freiburg wurden Schranken aufgezeigt. Unsere Stadt kann weiteren Zuzug nicht verkraften. Letztlich wird hier Imagepflege auf Kosten der Bürger betrieben. Das konnte die AfD – vorerst – verhindern. Die Einlassung Horns, dass der Tagesordnungspunkt ohnehin abgesetzt worden wäre, ist in höchstem Maße unglaubwürdig. Wir haben keinerlei Zweifel, dass er den Beschluss durchgewunken hätte.Die AfD hat durch die Absetzung nun genügend Zeit, herauszufinden, warum Freiburg mit 50 Migranten ein Viertel aller nach Baden-Württemberg geleiteten Flüchtlinge aufnehmen soll. Wir klären diese und offene Kostenfragen mit der Stadtverwaltung ab und sorgen für Transparenz. Die Zahl 50 ist für uns nicht gesetzt.